Wir dokumentieren in zeitlich dem Baufortschritt angepassten Vor-Ort-Begehungen den Ausführungszustand der Bauarbeiten. Das Ziel ist es, ärgerliche und kostspielige Baumängel frühzeitig zu erkennen und zu dokumentieren. Somit besteht die Möglichkeit, Baumängel noch rechtzeitig während der Bauphase zu beheben.
Prüfinhalt:
Zur Immobilienprüfung empfiehlt sich, mindestens 6 Vor-Or Begehungen (bei nicht unterkellerten Gebäuden mindestens 5 Vor-Ort Begehungen) in den wichtigen Bauphasen nach Fertigstellung der folgenden Gewerke durchzuführen.
1. Bodenplatte:
Zustandsprüfung der Baugrube und Bodenplatte, vor Betonieren, insbesondere bei wasserundurchlässiger Bauweise gemäß DIN 18195 bzw. WU-Richtlinie des DAfStb.
2. Keller:
Zustandsprüfung von Dränanlagen, Außenwandabdichtungen (erdberührte Bereiche), Kellerwänden/ -decken und Treppen, bei wasserundurchlässigem Keller gemäß DIN 18195 bzw. WU-Richtlinie des DAfStb: Sichtprüfung des Abdichtungssystems.
3. Rohbau:
Zustandsprüfung der Innen-/Außenwände, Geschossdecken, Treppen, Dachkonstruktion, Dachabdichtung und Fenster.
4. Haustechnik Rohinstallation:
Zustandsprüfung der Elektro-, Heizungs-, Sanitär- und Lüftungs Rohinstallation.
5. Erweiterter Ausbau:
Zustandsprüfung der Trockenbauarbeiten (Luftabdichtungen), Estricharbeiten und des Innenwandputzes.
6. Nach Baufertigstellung:
Zustandsprüfung der Innentüren, Schlosserarbeiten, Bodenbelags- und Fliesenarbeiten, Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten, Sichtmauerwerk- und Sichtbetonoberflächen sowie die Zustandsprüfung des Außenwandputzes und der Elektro-, Heizungs-, Sanitär- und Lüftungs-Fertiginstallation.
Leistungsbeschreibung:
Wir stehen dem Bauherrn bzw. Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten Ortstermine beratend zur Seite. Eine Vor-Ort-Begehung beinhaltet eine stichprobenartige, zerlegungs- und zerstörungsfreie Sichtprüfung des jeweils feststellbaren Zustands der ausgeführten Bauarbeiten/Gewerke sowie die Erstellung eines ausführlichen schriftlichen Berichtes mit Fotodokumentation, mit dem Ziel, die Anzahl von Mängeln erheblich zu reduzieren.
Die Berichte dokumentieren die während der Verweildauer des Sachverständigen am Dienstleistungsort vorgefundenen Ausführungsfehler der Bauarbeiten sowie fertige und unfertige Leistungen, je nach Fertigstellungsgrad der einzelnen Gewerke. Hierdurch wird ein Überblick über den Zustand des Bauwerks erreicht.
Der Bericht wird nach jedem Ortstermin erstellt und dem Auftraggeber in 1-facher Ausfertigung postalisch oder auf Wunsch per E-Mail zugesendet.
Leistungsabgrenzung:
Wir dokumentien den feststellbaren Ausführungszustand des Bauwerks ausschließlich im technisch-fachlichen Sinne. Die dem Planer oder Bauüberwacher obliegenden Grundleistungen im Sinne der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) übernehmen wir nicht.
Jede Vor-Ort-Begehung umfasst die Erstellung eines schriftlichen Berichtes, bezogen auf den Auftragsumfang bzw. je Gesamtobjekt. Die Erstellung mehrerer Berichte für Teile des Bauvorhabens (z.B. bei mehreren Wohneinheiten oder Bauabschnitten mit gleichem Bautenstand) ist gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
Die Berichte beinhalten keine monetäre Bewertung der vorgefundenen Ausführungsfehler. Die Immobilienprüfung umfasst keine Abnahmeprüfung der statischen Belange des Bauwerks. Sämtliche Sichtprüfungen werden ohne Zuhilfenahme von Besichtigungseinrichtungen, wie Leitern, Arbeitsbühnen, Hubsteigern etc. durchgeführt.